Allgemeine Geschäftsbedingungen von conformare.de

CONFORMARE

AGB.pdf

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten für sämtliche Angebote von sowie Aufträge an conformare.de (verantwortlich: Christine Schwerdt), im Folgenden Auftragnehmerin genannt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, im Folgenden Auftraggeber genannt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Entgegenstehende Geschäfts- bedingungen des Auftraggebers werden nur dann akzeptiert, wenn dies in schriftlicher Form von der Auftragnehmerin bestätigt wird. In allen anderen Fällen gilt, dass ent- gegenstehende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern auch dann nicht anerkannt werden, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Angebote und Vereinbarungen
    1. 2.1.
      Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind jeweils vier Wochen ab Abgabe des schriftlichen Angebotes gültig.
    2. 2.2.
      Alle Vereinbarungen und Angebote bedürfen der Schriftform. Mündliche Er- klärungen sind nur gültig, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich be- stätigt wurden.
    3. 2.3.
      Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer oder Endpreis, sofern als solcher ausgewiesen.

  3. Zahlungsziel, Zahlungsverpflichtung
    1. 3.1.
      Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Ggf. anfallende Bankgebühren, z. B. für Auslandsüberweisungen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
    2. 3.2.
      Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilbeträge in Rechnung zu stellen, insbesondere gilt dies für größere Auftragsvolumina. Der Auftraggeber ist be- rechtigt, vor der Zahlung von Teilbeträgen die Leistungen der Auftragnehmerin einzusehen.
    3. 3.3.
      Stellt sich während der Bearbeitung bzw. Erstellung eines Textes heraus, dass diese erheblich aufwendiger ist als bei Angebotsstellung angenommen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, bis zu 5 % der vereinbarten Honorars unter Begründung des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Bei gravierend höherem Aufwand, z. B. aufgrund eines vom Kunden gelieferten extrem feh- lerhaften Textes, hält die Auftragnehmerin Rücksprache mit dem Auftraggeber, bevor sie die erhöhte Leistung erbringt. Eine Ausweitung des Auftrags durch den Auftraggeber ist auch nach Angebotserteilung noch möglich, bedarf jedoch der Schriftform. Die Auftragnehmerin ist zur Annahme des erweiterten Auftrags nicht verpflichtet, der ursprünglich erteilte Auftrag bleibt hiervon unberührt. Eine Begrenzung des Auftrags nach Angebotserteilung ist nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin möglich, weiterhin gilt hierzu Punkt 3.5.
    4. 3.4.
      Im Fall eines Zahlungsverzugs stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für jedes Mahnschreiben eine Aufwandsentschädigung  in Höhe von mindestens €10,- in Rechnung. Weiterhin behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte vor.
    5. 3.5.
      Sofern der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Auftragnehmerin zu verantworten sind, vor der Erbringung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurücktritt, so entsteht dem Auftraggeber wie folgt eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Auftragnehmerin:
    6. 3.5.1.
      Rücktritt vom bereits erteilten Auftrag 45 oder mehr Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung: Keine Zahlungs- verpflichtung.
      3.5.2.
      Rücktritt vom bereits erteilten Auftrag 28 oder mehr, aber weniger als 45 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbrin- gung: 15 % der vereinbarten Auftragssumme.
      3.5.3.
      Rücktritt vom bereits erteilten Auftrag 14 oder mehr, aber weniger als 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbrin- gung: Verpflichtung zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Auftrags- summe.
      3.5.4.
      Rücktritt vom bereits erteilten Auftrag 7 oder mehr, aber weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung: Verpflichtung zur Zahlung von 50 % der vereinbarten Auftragssumme.
      3.5.5.
      Rücktritt vom bereits erteilten Auftrag weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung: Verpflichtung zur Zahlung von 100 % der vereinbarten Auftragssumme.

  4. Terminvereinbarungen
    1. 4.1.
      Die Auftragnehmerin ist bestrebt, vereinbarte Termine verlässlich und ge- wissenhaft einzuhalten. Termine gelten nur als vereinbart, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
    2. 4.2.
      Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Auf- tragnehmerin sämtliche vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen und Daten, Entscheidungen und Freigaben, wie vereinbart zukommen. Die Lieferfrist der Auftragnehmerin verlängert sich in angemessener Frist im Vergleich zur Lieferverzögerung bei Daten, Entscheidungen etc., die der Auftraggeber zu verantworten hat. Insbesondere die nachträgliche Lieferung von zwischen- zeitlich vom Auftraggeber bearbeiteten Varianten der ursprünglich an die Auftragnehmerin abgegebenen Daten führt zu einer verzögerten Lieferung und kann zusätzliche Honorarkosten verursachen.
    3. 4.3.
      Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
    4. 4.4.
      Bei einem erheblichen Leistungsverzug, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Auftrag zu- rückzutreten.
    5. 4.5.
      Bei einem erheblichen Leistungsverzug, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Rechte des Auftraggebers
    Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des vereinbarten Honorars sämtliche Verwertungsrechte an den Texten und Konzepten, die von der Auftragnehmerin er- stellen wurden. Gleiches gilt für von der Auftragnehmerin bearbeitete Texte und Kon- zepte, unabhängig vom Grad der Bearbeitung.

  6. Rechte Dritter
    Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Unterlagen frei sind von Rechten Dritter. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter.

  7. Nennung der Auftragnehmerin
    Der Auftraggeber darf den Namen der Auftragnehmerin als Referenz oder in der for- malen Nennung, z. B. im Impressum, nur bei schriftlicher Genehmigung der Auftrag- nehmerin nennen.

  8. Datenversand
    1. 8.1.
      Die Versandart von Daten wird im Auftrag festgelegt und bezieht i. d. R. den einfachen, nicht versicherten Versand per Post oder den Versand auf elektro- nischem Weg ein. Besondere Versandarten, z. B. per Kurierlieferung, Versand ins Ausland, rechtfertigen einen Aufpreis, den die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt.
    2. 8.2.
      Der elektronische Versand von Daten sowie Informationen per E-Mail, erfolgt auf alleinige Verantwortung des Auftraggebers. Die Überprüfung der korrekten Übermittlung der Daten und Datensicherheit, insbesondere von korrigierten bzw. redigierten Schriftstücken, liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden durch elektro- nische Viren, Trojaner etc.

  9. Haftungsausschluss
    1. 9.1.
      Die Leistung eines Korrektorats umfasst grundsätzlich nur Rechtschreibung, Satzbau und Zeichensetzung und nimmt keinen Einfluss auf die stilistische oder logische bzw. verständliche Gestaltung eines Textes. Auch bei einem ge- wissenhaften Korrektorat kann eine völlige Fehlerfreiheit nicht garantiert werden.
    2. 9.2.
      Generell ist es immer möglich, dass der Verfasser eines Textes einen Sachverhalt ungewollt zweideutig formuliert. Deshalb ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Sachverhalt von der Auftragnehmerin missinter- pretiert und durch eine stilistische Bearbeitung in die Richtung der falschen Bedeutung formuliert wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den be- arbeiteten Text hinsichtlich seines korrekten Inhalts zu prüfen. Die Auftrag- nehmerin verpflichtet sich im Gegenzug, im Rahmen des Lektorats als zweideutig auffallende Textpassagen mit dem Auftraggeber zu besprechen.
    3. 9.3.
      Stilistische und inhaltliche Änderungen innerhalb eines Lektorats verstehen sich als Empfehlungen der Auftragnehmerin und sind vom Auftraggeber zu prüfen. Eine Anhebung des inhaltlichen Niveaus oder der Aktualität eines Textes ist nicht Aufgabe des Lektorats. Eine Haftung für das Lektorat wird ausgeschlossen.
    4. 9.4.
      Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Daten durch die Auftragnehmerin geltend zu machen. Die Geltendmachung setzt die Nennung der beanstandeten Textstelle und eine detaillierte schriftliche Begründung voraus. Sofern der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen keine Reklamation geltend macht, gilt die Leistung als uneingeschränkt vom Auftraggeber angenommen.
    5. 9.5.
      Hat der Auftraggeber berechtigte Gründe zur Angabe von Mängeln innerhalb von fünf Werktagen gemacht, so ist der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung der Arbeit einzuräumen. Ein Anspruch auf eine geeignete Minderung des vereinbarten Honorars besteht erst, wenn die Nachbesserung nicht von der Auftragnehmerin erbracht wird.
    6. 9.6.
      Eine Verantwortung für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte wird von der Auftragnehmerin nicht übernommen.
    7. 9.7.
      Die Auftragnehmerin haftet für Fehler lediglich bei nachweislichem Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Auftrags.

  10. Datenschutz
    1. 10.1.
      Die Daten des Auftraggebers, z. B. Name und Adresse, speichert die Auftrag- nehmerin nur zum internen Gebrauch. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgeschlossen wird eine Haftung für Daten, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen aneignen.
    2. 10.2.
      Die von der Auftragnehmerin erstellten bzw. bearbeiteten Texte werden vertraulich behandelt. Gleiches gilt für Details der Zusammenarbeit sowie das vom Auftraggeber erteilte Angebot. Die Auftragnehmerin bewahrt Still- schweigen bei allen Erkenntnissen über den Auftraggeber, welche ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden.
    3. 10.3.
      Die Auftragnehmerin hat das Recht, nicht jedoch die Pflicht elektronische Daten zu von ihr erstellten bzw. von ihr bearbeiteten Texten bis zur Aus- zahlung des vereinbarten Honorars elektronisch zu speichern bzw. von Arbeiten, die lediglich als Papierfassung vorliegen, Kopien anzufertigen.

  11. Schlussbestimmungen
    1. 11.1.
      Die geschäftliche Beziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auf- traggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Gerichtsstand ist Dortmund.
    2. 11.2.
      Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfts- beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Im Falle der recht- lichen Unzulässigkeit eines Punktes bleibt die Gültigkeit der übrigen Be- stimmungen unberührt.


Dortmund, 2018


Seitenanfang